Die demografische Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Menschen sich parallel zu ihrer Berufstätigkeit mit dem Thema der Pflege von Angehörigen beschäftigen (müssen). Das Familienbüro der Westfälischen Hochschule bot dazu ein zweiteiliges Seminar in Online-Form an. Foto: Sabine van Erp auf Pixabay.
(BL) Rund 25 Teilnehmende hatten sich zu den Zoom-Vorträgen angemeldet, überwiegend Frauen. Moderator war Marcel Petermann, der als freiberuflicher Dozent seine Erfahrungen aus einer jahrelangen Tätigkeit im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitbrachte. Das Thema war komplex und das Tempo des Vortrags war bei großer Informationsdichte hoch. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhielten das Gehörte allerdings nachher auch noch mal als aufbereitete Mitschrift des Dozenten und können jederzeit viele Informationen auch über die Internetseite www.w-hs.de/familie-an-der-wh/pflege-von-angehoerigen abrufen. Petermann ging auf die vier Instrumente zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ein: die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, die Reduzierungsmöglichkeiten nach dem Familienpflegezeitgesetz, die Pflegezeit und die Begleitung in der letzten Lebensphase. Finanziell zu beachten, so Petermann, sei dabei, dass nur die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen (zu beachten: wegen Corona gelten zurzeit noch Sonderregelungen) vom Staat entgeltlich zu einem hohen Grad gegenfinanziert wird. Bei den drei anderen Typen von Ausfallzeit kann der/die Arbeitnehmer/in allerdings zinslose Überbrückungsdarlehen beantragen. Petermann erläuterte, wie die einzelnen Zeitinstrumente beantragt werden müssen und welche Rahmenbedingungen einzuhalten sind.
Nach der gebündelten Information stellte Petermann beispielhaft verschiedene Lösungen für die Kombination der Arbeitsfreistellungen vor und betonte, dass es wenige allgemeine Lösungen gebe, da die Lebenssituation im Fall der Pflegebedürftigkeit in der Regel äußerst individuell ist. Neben den schriftlichen Informationen können die Beschäftigten sich jedoch an ihren persönlichen Sachbearbeiter zur Beratung wenden. Petermann: „Das ist in jedem Fall sinnvoll, da es neben den gesetzlichen Mindestmöglichkeiten meist auch Lösungen gibt, die mit dem Arbeitgeber einvernehmlich zur Anpassung der persönlichen Lösung getroffen werden können.“ Wer sich außerhalb seines Arbeitsplatzes informieren will oder eine zweite Meinung möchte, kann sich auch an das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums wenden. Praktische Hilfen etwa zur Organisation von professionellen Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen liefern die Pflegestützpunkte in der Umgebung des eigenen Wohnorts.
Außerdem machte Dozent Petermann parallel zu seinem Vortragsthema darauf aufmerksam, dass es weitere Möglichkeiten zur Schaffung von Pflegezeiten über das Teilzeit- und Befristungsgesetz, den jeweilig für den Mitarbeitenden gültigen Tarifvertrag und über das Landesgleichstellungsgesetz gibt.
Organisation
Ist Zeit für die Pflege freigeschlagen, folgt die pflegerische Organisation. Damit beschäftigte sich Teil 2 des Seminars. Silke Niewohner, Sozialarbeiterin und Gesundheitswissenschaftlerin, nahm für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Themen Organisation, Finanzierungsmöglichkeiten, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungen, Wohnformen sowie eine Übersicht von Beratungs- und Entlastungsangeboten vor. Jede/-r, die/der Pflege übernehmen wolle, müsse sich fragen, was sie/er leisten könne und/oder wieviel Zeit sie/er dafür habe. Und dass sie/er bei aller Liebe zur gepflegten Person sich selbst nicht überlasten darf. Daher sei es angeraten, die Pflege auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
Die (mentale) Belastung beginnt schon, wenn man sich nur um den Bedarf der pflegebedürftigen Person(en) kümmert, denn häufig sei es so, dass bei aus eigener Sicht Pflegebedürftigen „dicke Bretter gebohrt werden müssen“, so Niewohner: „Bewahren Sie Geduld, geben Sie nicht auf, nutzen Sie jede sich bietende Gelegenheit über das Thema zu sprechen und fragen Sie die Betroffenen nach deren Lösungsideen“, so ihr Rat. Aber es komme auch vor, dass die dicken Bretter dick bleiben und man sich als Angehörige/-r dann mit der Ohnmacht, eine aus eigener Sicht sinnvolle Lösung nicht durchsetzen zu können, arrangieren muss.
Nach dieser grundsätzlichen Einführung ging Silke Niewohner auf die verschiedenen Formen von Pflege ein: Pflege im angestammten Haushalt, Tagespflege, betreutes Wohnen, Pflegeheim, Hospiz. Dann auf die mögliche Untertützung durch Familie, Freunde, Nachbarn, den mobilen Pflegedienst, Ärzte, Therapeuten, ehrenamtliche Helfer/-innen, Hilfsmittel vom Duschhocker über den Rollator bis zum Pflegebett, haushaltsnahe Dienstleistungen, Essen auf Rädern, Lieferservices, Hausnotruf, Wohnungsumbau oder Umzug. Ein ganzes Puzzlespiel aus Möglichkeiten gefolgt von den Einrichtungen zur Information und zur Beratung was sinnvoll, was möglich, was kombinationsfähig ist. Niewohner listete -zig Informations- und Beratungsstellen auf, die einem dabei helfen können, den eigenen, individuellen Pflegeorganisationsplan aufzustellen.
Und schließlich ging es auch ums Geld: Neben dem Einkommen und/oder dem Vermögen des Pflegebedürftigen helfen Kranken- und Pflegeversicherung und – falls nötig – das Sozialamt. Sozialhilfe gibt es aber nur nach Bedürftigkeitsprüfung, wobei Niewohner den Teilnehmern und Teilnehmerinnen, die das Angehörigen-Entlastungsgesetz noch nicht kannten, für die meisten Fälle die Angst nehmen konnte, dass Kinder für Eltern aufkommen müssen: „Das gilt nur noch bei einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro.“
Durchaus knifflig werden kann die Abrechnung von Pflegeleistungen: Hier muss genau geschaut werden, beantragt werden und die Zustimmung der zahlenden Stelle abgewartet werden, etwa bei vom Arzt verordneten Hilfsmitteln. Es sind immer vier Schritte: Verordnung – Antrag – Bewilligung – Veranlassung.
Wem nach dem Seminar noch Durchblick fehlte, dem empfahl Silke Niewohner die Internetadressen „www.gkv-spitzenverband.de“ des Spitzenverbands der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder „www.mds-ev.de“ vom medizinischen Dienst. Für die Teilnehmenden gab es außerdem die Präsentation von Silke Niewohner per E-Mail.
Die Notfallmappe von der „berufundfamilie Service GmbH“, die Daniela Linde vom Familienbüro der Westfälischen Hochschule bereitgestellt hat, hilft dabei, eigene Notfälle oder Notfälle von anderen Menschen durchzustehen. Im Internet ist sie über die Seite www.w-hs.de/familie-an-der-wh/pflege-von-angehoerigen als Pdf-Datei abrufbar.