Diskriminierungsfreie Hochschule

Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es im Grundgesetz und so sieht es auch die Westfälische Hochschule, wobei sie noch Geschlecht, Hautfarbe, sexuelle Ausrichtung, die soziale Herkunft, das Aussehen und das Alter als möglichen Diskriminierungsgrund hinzufügt. Foto: Ohmydearlife from Pixabay

Die Westfälische Hochschule hat sich eine Richtlinie „Diskriminierungsfreie Hochschule“ gegeben.

(BL) „Alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule, insbesondere solche mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben in Lehre, Forschung und Verwaltung sind in ihrem Aufgabenbereich aufgrund ihrer Fürsorgepflicht dafür verantwortlich, dass Diskriminierung und sexuelle Belästigung unterbleiben beziehungsweise abgestellt werden.“ So steht es als Anspruch in der Präambel der im März veröffentlichten Richtlinie „Diskriminierungsfreie Hochschule“. Sie findet Anwendung bei Mobbing, Gewalt, sexueller Belästigung und vergleichbaren Handlungen, auch wenn diese in virtueller Form geschehen.

Für den Fall, dass sich jemand als Opfer solcher Geschehnisse empfindet, listet die Richtlinie für Beschäftigte und Studierende auf, wen sie als konkreten Ansprechpartner haben, um die Diskriminierung abzustellen. Alle Ansprechpartner sind zu Vertraulichkeit verpflichtet. Sollten sich die Betroffenen nach einem solchen vertraulichen Gespräch entschließen, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten, nehmen die Ansprechpartner und -partnerinnen die Anzeige auf und leiten sie weiter: für Beschwerden gegen Beschäftigte an das Dezernat für Personalservice, das die Beschwerde auf arbeits- und disziplinarrechtliche Verstöße prüft und gegebenenfalls entsprechende rechtliche Schritte einleitet. Diese können als Sanktionen die Ermahnung, eine Abmahnung oder die Kündigung für Angestellte, für Beamte und Beamtinnen Disziplinarverfahren mit verschiedenen Sanktionsstufen nach sich ziehen. Beschwerden gegen Studierende werden dem Ordnungsausschuss für die diskriminierungsfreie Hochschule angezeigt. Außerdem wird die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule informiert und am Verfahren beteiligt.

Um nicht erst am Ende eines Diskriminierungsereignisses anzusetzen, setzt die Hochschule auf Fortbildungsmaßnahmen zu den Themen Benachteiligung. Die Richtlinie wurde als „Amtliche Mitteilung“ veröffentlicht und ist auf der Internetsite der Hochschule abrufbar unter „https://www.w-hs.de/fileadmin/public/dokumente/erkunden/Hochschulleitung/Amtsblaetter/Amtsblatt_2022_Nr_8_vom_15-03-2022.pdf“. Sie wurde darüber hinaus allen Hochschulmitgliedern per Mail geschickt.