Honorarprofessur für Dr. Martin Uhrig

Professur ehrenhalber: Prof. Dr. Martin Uhrig (3. v. l.) wurde für sein Engagement und seine langjährige Lehrtätigkeit am Campus Bocholt der Westfälischen Hochschule mit einer Honorarprofessur gewürdigt. Foto: WH/Christoph Langner
Martin Uhrig ist seit über 20 Jahren eng mit der Westfälischen Hochschule verbunden. Er begann seine Lehrtätigkeit in Bocholt 2005 mit der Vorlesung „Physikalische Messmethoden in der Gasmessung“ und hält seit 2023 die Vorlesung „Erdgas, Wasserstoff und Kohlendioxid in der Energieversorgung der Zukunft“. Im letzten Jahr war der 64-Jährige zudem Vertretungsprofessor für das Fach Physik im Fachbereich.
Nach dem Physik-Studium und der Promotion an der Universität Münster folgten berufliche Stationen als wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Physikalischen Institut sowie als Post-Doc an der City University New York. In den folgenden Jahrzehnten übernahm Uhrig Führungspositionen in namhaften Unternehmen der Erdgaswirtschaft, stets mit Schwerpunkt auf Brennstoffzellen-, Energiemesstechnik sowie Gasdruckregel- und Messtechnik.

In seiner Antrittsvorlesung referierte Martin Uhrig zum Thema „Wasserstoff im Blick – Die spannende Welt der Messtechnik“. Dabei gab er eindrucksvolle Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in seinem Fachgebiet. Die anschließende Laudatio zur feierlichen Verleihung hielten der Präsident der Hochschule, Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, und der Dekan des Fachbereichs Maschinenbau, Prof. Dr. Thomas Naber. Er hob besonders hervor, dass mit der Wasserstofftechnologie als wesentlicher Pfeiler der Energiewende das Lehr- und Forschungsportfolio am Campus Bocholt hervorragend ergänzt wird.
Hintergrund – Honorarprofessur:
Mit der Verleihung einer Honorarprofessur wird nicht nur die fachliche Expertise von Prof. Dr. Martin Uhrig gewürdigt, sondern auch sein langjähriges Engagement für die akademische Ausbildung an der Westfälischen Hochschule anerkannt. Die Bezeichnung „Honorarprofessor“ steht dabei für eine Professur ehrenhalber – eine Auszeichnung ohne finanzielle Vergütung. Damit eine Honorarprofessur verliehen werden kann, muss eine Lehrkraft durch eine Kommission des Fachbereichs vorgeschlagen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die vorgeschlagene Person mindestens fünf Jahre erfolgreich und selbstständig Lehrveranstaltungen an der Hochschule durchgeführt hat. Dabei orientiert sich die Kommission an den Anforderungen für hauptberufliche Professor:innen und an Gutachten über die Lehrtätigkeit.